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09.07.04, 13:54 #1
Wer kennt sich mit den Vorwerk-Garantiebestimmungen aus?
In einer Google-Artikelbeschreibung habe ich kürzlich gelesen, dass die 2-jährige Vorwerk-Garantie nur für den 1.-Käufer gilt. Es wird anscheinend eine Rechnung auf den Namen des Käufers ausgestellt und ist nicht übertragbar... stimmt das
... und wie die Garantieabwicklung für mich in Österreich abläuft, wenn i 'n g'braucht'n mit Restgarantie in Daitschland kaaf...
Grüße aus Tirol
von der Bergmaus Uschi
Gutes tun, fröhlich sein und die Spatzen pfeifen lassen!
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09.07.04, 17:01 #2
Huch, ich seh grad ich hab dir bei den Umfragen geantwortet
Macht nix
Jutta
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09.07.04, 19:11 #3
Super! Werd' gleich mal nachschaun.Grüße aus Tirol
von der Bergmaus Uschi
Gutes tun, fröhlich sein und die Spatzen pfeifen lassen!
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06.10.04, 11:58 #4
Hallo,
eigentlich ist es unsinn und rechtlich sehr fragwürdig. Schließlich ist die Garantie ja für das Gerät und nicht für den Käufer
. Und was macht die Familie die ein Gerät für die neue Schwiegertocher zur Hochzeit kauft?
Da ist der Kaufvertrag ja auch auf jemanden anderes ausgestellt.
Muss ich mich auch mal schlau machen ob das rechtens wäre.
Lg
Sacklzement
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06.10.04, 12:28 #5
Hallo Uschi,
als ich mich damals umgehorcht habe --ob neuer oder gebrauchter James - habe ich mich auch intensiv damit beschäftigt.
Also es ist so, dass der Verkäufer wohl zusammen mit der Rechnung(skopie) einen Zweizeiler an Vorwerk schreibt, das das Gerät veräußert wurde, und die Garantie bitte auf den Neuen Käufer, der dann mit Name und Adresse auf geführt werden soll, abgetreten wird.
So wurde es mir mal erklärt, als ich bei der Hotline damals angerufen habe.
Aber korrigiert mich bitte, sollte diese Aussage keine Gültigkeit mehr haben!!Liebe Grüße
Reximama
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06.10.04, 13:21 #6
Hallo,
ich hab gerade mal auf den Bestellscheinen nachgeschaut- da steht nix davon. Eine Rechnung hab ich ja leider keine keine von Jaques...
.
Lg
Sacklzement
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06.10.04, 19:54 #7Inaktiv
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- Oct 2002
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- 75196 Remchingen
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- 385
Hallöle,
tatsächlich hatte ich auch gehört, dass Vorwerk die Garantie nur seinen Käufern gibt. Aber das konnte sich wohl nicht halten. Jetzt ist es (seit letztem Jahr?) so, dass die Garantie ganz normal mit übergeht.
Liebe Grüße,
Nicole
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06.10.04, 21:52 #8Inaktiv
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- Oct 2004
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- Bochum
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- 5
GEwährleistung
Hallo,
die Problematik ist nicht einfach mit einem Satz zu beantworten.
Ich will versuchen es so unjuristisch wie möglich zu erklären.
Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer: der Verkäufer verpflichtet sich, die Kaufsache dem Käufer herauszugeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen ("Es gehört dir"). Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug durch den Kaufvertrag, die Kaufsache an sich zu nehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen.
Aus diesem Vertrag kann sich ein Gewährleistungsrecht des Käufers gegenüber dem Verkäufer ergeben.
(Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in fehlerfreiem Zustand abzuliefern. Fehlerhafte Sachen berechtigen den Käufer zur Nacherfüllung, Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises. Seit 2002 gilt das neue Gewährleitungsrecht, das dem Verbraucher mit mehr Rechten und längeren Fristen zur Durchsetzung dieser Rechte ausstattet.)
Es ist durchaus üblich neben einem Produkt auch zusätzlich Rechte zu erwerben oder zu veräußern. Dies können auch Garantieansprüche oder -rechte sein. Die Garantieversprechen eines Herstellers gelten für sein Produkt und in der Regel für eine bestimmte Laufzeit. Wenn keine besondere Laufzeit vereinbart wurde, sind hier die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.
Durch eine Weiterveräußerung des erworbenen Produktes werden die zum Verkaufszeitpunkt gültigen Rechte und Pflichten gegen den ursprünglichen Verkäufer auf den neuen Käufer übertragen.
Das Gesetz gibt keinen Hinweis darauf, dass bei einer Weiterveräußerung der ursprüngliche Verkäufer zu benachrichtigen wäre.
Hinweis:
Rechtliche Beratung ist in der Bundesrepublik Deutschland den Rechtsanwälten und somit Volljuristen vorbehalten. Andere Personen bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz einer besonderen Erlaubnis. Bei den hier gemachten Äußerungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung sondern lediglich um meine privat geäußerte Meinung zu dem im Forum angefragten Thema.
Schöne Grüße
TomDer verlorenste aller Tage ist der, an dem man nicht gelacht hat.
(Sébastien Roch de Chamfort)
französischer Dramatiker (1741 - 1790), Mitglied der Académie Française
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06.10.04, 22:42 #9
Hallo,
ich geb hier Reximama recht. Auch mir ist damals eben diese Auskunft erteilt worden von Vorwerk selbst per Mail.
Verkäufer muss schriftlich seine Ansprüche abtreten und Originalrechnung mitgeben, dann gibts keine Probleme.
LG; Gitte
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07.10.04, 07:43 #10
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- Sep 2003
- Ort
- südliches hamburger Umland
- Beiträge
- 1.184
Hallo!
Ich habe meinen TM 21 Anfang 2001 gebraucht (fast neut) gekauft. Die Verkäuferin gab mir ihre Original-Rechnung mit dem Gerät.
Die Rechnung habe ich mit einem kleinen Brief an Vorwerk geschickt mit der Bitte, diese wegen der Garantie-Ansprüche auf mich umzuschreiben.
Das hat damals problemlos funktioniert.
Wie es heute gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Viele Grüße
geliHerzliche Grüße
Angelika
\"Wer nicht genießt, wird ungenießbar\"
(Konstantin Wecker)
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07.10.04, 09:50 #11
Hallo,
gehört habe ich das auch schon (ebenso bei AMC, wobei es da durch die 30jährige / lebenslange Garantie noch eine andere Dimension hat).
Juristisch auch nicht gänzlich unbewandert (allerdings keine Juristin
), würde ich Toms Argumentation voll und ganz unterstützen, etwas anderes kann ich dazu auch nicht sehen.
LG
Jerry
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07.10.04, 10:28 #12
Hallo Alle!
Nun, wenn ihr alle meint, das das rechtlich nicht haltbar ist, dann ist es sicher die Politik von Vorwerk, um nachzuverfolgen, wer wann wohin ???
Würde ja sonst keinen anderen Grund dafür geben....
Wenn es denn mehrere bestätigen, dass es von Vorwerk so gewünscht wird ...
Kann uns noch von den Repräsentanten jemand was dazu sagen??Liebe Grüße
Reximama
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07.10.04, 17:31 #13Inaktiv
- Registriert seit
- Oct 2002
- Ort
- 75196 Remchingen
- Beiträge
- 385
Hallo Reximama,
hab ich doch schon..., möchte mich aber wegen des Rechtsberatungsgesetzes (Danke, Tom! Was für ein Kollege bist Du denn???) hier nicht zu weit aus dem Fenster wagen. Aber ich weiß sicher , dass es eine Gesetzesänderung gab, ich glaube letztes Jahr. Und die Info, dass auch Vorwerk jetzt nicht mehr anders darf als alle anderen, habe ich von einer Bezirksleitung. Wenn Ihr eine verbindliche Auskunft wollt, müsst Ihr leider in Wuppertal anrufen.
Liebe Grüße,
Nicole
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